Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Auftraggeber beauftragt den Versicherungsmakler mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen. Darüber hinaus beauftragt er ihn, im vereinbarten Umfange bestehende oder neu abzuschließende Versicherungsverträge auf bedarfsgerechte Vertragsgestaltung und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen und diese Verträge zu verwalten (siehe Anlage).
- Der Versicherungsmakler führt die erforderlichen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften. Er wird insbesondere bevollmächtigt, Versicherungsverträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen, Erklärungen zu Versicherungsverträgen abzugeben oder entgegenzunehmen, bei der Schadenabwicklung für von ihm betreute Versicherungen mitzuwirken und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadenabwicklungen entgegenzunehmen.
- Der Versicherungsmakler wird den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Interessen aus neu abzuschließenden und bestehenden Versicherungsverträgen unterstützen. Dies setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Versicherungsmakler die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen jeweils unverzüglich zur Verfügung stellt. Über neue Risiken und über bereits bestehende Versicherungsverträge informiert der Auftraggeber den Versicherungsmakler unaufgefordert, aktuell und vollständig. Die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bleiben hiervon unberührt.
- Die Haftung des Versicherungsmaklers ist für den einzelnen Schadenfall auf 1 Mio. Euro begrenzt, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Die Leistungen des Versicherungsmaklers werden durch die Courtagezahlung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft abgegolten; sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie.
- Dieser Maklervertrag ist jederzeit schriftlich kündbar.
- Alle obigen Verpflichtungen gelten auch für evtl. Rechtsnachfolger. In eine etwaige Vertragsübernahme willigen beide Parteien ein.
- Die umseitig abgedruckte Datenschutzklausel und die ergänzenden Mitteilungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mit der nachstehenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme der ergänzenden Mitteilungen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass die vom Versicherungsmakler angesprochenen Versicherungsgesellschaften im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherungsgesellschaften und an ihren Verband übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Versicherungsanträgen.
- Der Auftraggeber willigt ferner ein, dass diese Versicherungsgesellschaften, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den Versicherungsmakler weitergeben.
- Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen - und Rückversicherungsgesellschaften übermittelt werden; an Versicherungsmakler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.
- Diese Einwilligung gilt nur, wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom Inhalt des von der Versicherungsgesellschaft bereitgehaltenen Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen. Etwaige Benachrichtigungen nach § 33 BDSG sind über den Versicherungsmakler an den Auftraggeber zu richten.
- Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche seiner Personen- und Sachdaten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses im Falle der Bestandsübertragung vom Versicherungsmakler an den übernehmenden Versicherungsmakler (Rechtsnachfolger) gemäß den Bestimmungen des BDSG übermittelt werden dürfen, soweit nicht bereits andere gesetzliche Regelungen die Datenübermittlung legitimieren.